Datum: 3. Mai 2016
Uhrzeit: 0:00 - 0:00
2016

Diese Veranstaltung muss wegen Erkrankung der Referentin leider ausfallen!

 

Artur Lauinger, geboren 1879 als Sohn einer Hopfenhändlerfamilie in Augsburg, wird 1937 als vermutlich letzter jüdischer Journalist in Deutschland entlassen. Dreißig Jahre lang hat er für die Frankfurter Zeitung gearbeitet. Als er zwei Jahre später nach London emigriert, lässt er seinen damals 20-jährigen Sohn Wolfgang in Deutschland zurück, damit dieser „dem Vaterland“ – sprich: der Wehrmacht – diene. Als Wolfgang Lauinger nach wenigen Wochen als „Halbjude“ aus der Wehrmacht entlassen wird, schließt er sich in Frankfurt einer NS-Widerstandsgruppe der „Swing-Jugendlichen“ an, die sehr schnell die Aufmerksamkeit der Gestapo auf sich zieht. Doch auch nach der Befreiung ist die Verfolgung für ihn nicht zu Ende. 1950 wird er wegen des Verdachts, gegen den § 175 verstoßen zu haben, erneut verhaftet.

 
Der § 175 bestand in der von den Nationalsozialisten verschärften Form fort. Schwule Männer konnten in der Bundesrepublik weiter inhaftiert werden, einer ganzen Bevölkerungsgruppe wurde das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verweigert, Homosexuelle wurden weiter geächtet, Menschen um ihr Lebensglück betrogen.
Erst 1969 wurde die generelle Strafbarkeit der Homosexualität unter erwachsenen Männern in der Bundesrepublik aufgehoben. Es dauerte noch einmal 25 Jahre, bis die strafrechtliche Sonderbehandlung von Homosexualität in der Bundesrepublik 1994 endgültig beseitigt wurde. Bis heute kämpfen die Opfer der menschenrechtswidrigen Strafverfolgung nach § 175 StGB und anderer einschlägiger Bestimmungen gegen Homosexualität um ihre Rehabilitierung und Entschädigung. Im Bundestag wird das bis heute von CDU und CSU und in der Bundesregierung vom Justizministerium blockiert. Im Jahr 2000 hat der Deutsche Bundestag in einer einstimmig angenommenen Resolution anerkannt, „dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind.“ 2002 wurden die unter der NS-Diktatur nach § 175 StGB Verurteilten gesetzlich rehabilitiert. Für die Opfer der antihomosexuellen Sondergesetze nach 1945 steht dieser Schritt noch aus. Er muss jetzt endlich gegangen werden.

 
Das Buch über Wolfgang Lauingers Leben kann dazu einen Beitrag leisten. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität war von Anfang an menschenrechtswidrig, ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates – auch wenn der Gesetzgeber und selbst das Bundesverfassungsgericht dies lange Zeit nicht (an-) erkannt haben.

 

 

Veranstalter: Schwulenreferat im AStA der Uni Osnabrück in Kooperation mit den GRÜNEN – Stadtverband Osnabrück