zum „Tag der Befreiung vom Hitlerfaschismus“
Der 8. Mai 1945 war für die deutschen Homosexuellen kein „Tag der Befreiung“. Die Kontinuität der Verfolgung, nicht zuletzt durch den einschlägigen Paragrafen 175 StGB, kennzeichnet die Zeit von 1871 bis 1969/1973/1994, insbesondere aber die Periode zwischen 1935 und 1969. Für die deutschen Homosexuellen war die Kaiserzeit liberaler als die Adenauerzeit, die die Verfolgungspolitik der Nationalsozialisten – mit Ausnahme der Konzentrationslager – fortsetzte. Während die Urteile gegen Homosexuelle bis 1945 inzwischen aufgehoben worden sind, gelten diejenigen der Zeit nach 1945 bis heute! Eine Rehabilitierung der Männer, die nach 1945 aufgrund des Paragrafen 175 verurteilt wurden, steht bisher aus. Sie gelten in der Bundesrepublik weiterhin als Straftäter.
Im Jahre 1994 hat der Deutsche Bundestag jedoch die vollständige Streichung eben dieses „Schwulenparagrafen“ beschlossen. Nicht unbedingt aus Überzeugung – der Anschluss der DDR und eine notwendige Rechtsangleichung ließen kaum eine andere Wahl.
Auch in diesem Jahr wollen wir gemeinsam im stillen Gedenken, aber auch unseren Blick auf das Heute und Morgen richten.
Veranstalter: Autonomes Schwulenreferat im AStA der Uni Osnabrück
Eintritt frei